Mit Fördermitteln Geld sparen
ptnphotof/Fotolia.com

Neue Förderangebote vom Land NRWStarterpaket klimaneutraler Mittelstand

Das neue Förderpaket des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW soll es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern, zeitnah praktische Schritte in Richtung Klimaneutralität zu unternehmen und diese mit einem schlüssigen Gesamtkonzept zu verbinden.

Produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe stehen vor einer doppelten Herausforderung: Energie und Kosten müssen unmittelbar eingespart werden, gleichzeitig aber sind Investitionen in die Klimaneutralität des Unternehmens erforderlich, um sich zukunftsfähig aufzustellen. Denn bis spätestens 2045 müssen in Nordrhein-Westfalen wie in ganz Deutschland die Treibhausgasemissionen auf ein Minimum reduziert sein.

Das Förderpaket adressiert sowohl den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität als auch die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen und die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende.


Förderung für kleine Unternehmen: Erstberatung zur klimaneutralen Transformation

  • Was wird gefördert? Beratung mit schriftlichen Handlungsempfehlungen als Einstieg auf einen Pfad zur Klimaneutralität
  • Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Wie viel wird gefördert? Max. 65 Prozent der Beratungskosten, bis 10.000 Euro

Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045

  • Was wird gefördert? Umfassendes technisch-wirtschaftliches Konzept mit Zielen und Zwischenzielen für Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045
  • Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden
  • Wie viel wird gefördert? Max 50 Prozent der Beratungskosten (65 Prozent für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden), bis 60.000 Euro

Förderung von Wärmekonzepten

  • Was wird gefördert? Technisch-wirtschaftliches Konzept für Einsparungen und Ersatz fossiler Brennstoffe für Prozesswärme
  • Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden
  • Wie viel wird gefördert? Max 50 Prozent der Beratungskosten (60 Prozent für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden), bis 25.000 Euro (45.000 Euro für Konzepte, die Bereitstellung oder Einbindung von Abwärme über Unternehmensgrenzen hinweg beinhalten)

Weg vom Gas Kredit

  • Was beinhaltet die Förderung? Kredit mit Tilgungszuschuss für die zeitnahe Umstellung der Prozessenergieversorgung von Erdgas auf erneuerbare Energien
  • Wer kann den Kredit beantragen? Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Wie viel kann beantragt werden? Max. Kreditrahmen 2 Mio. Euro, Tilgungszuschuss max. 30 Prozent und max. 200.000 Euro

Bildungsprämie Wärmepumpe

  • Was wird gefördert? Teilnahme an Fortbildungen für die Planung von Wärmepumpenanlagen nach VDI 4645-1 oder vergleichbar
  • Für wen kann die Förderung beantragt werden? Technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftige in SHK-Betrieben und Kälte- und Klimaanlagenbetrieben
  • Wie viel wird gefördert? Max. 500 Euro pro Fortbildungstag, max. 1.500 Euro je Beschäftigtem

Die oben genannten Förderungen für Erstberatung, Transformationskonzepte und Wärmekonzepte erfordern qualifizierte externe Beratung. 

 Weitere Informationen zu den einzelnen Förderbausteinen und den Bewerbungsmöglichkeiten finden Sie hier (externer link)

Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

Zum Aquarium 6a

46047 Oberhausen

Tel. 0208 82055-86

Fax 0208 82055-77

peter.scharfenberg--at--hwk-duesseldorf.de