Elektromobilität Ladekabel
HWK Düsseldorf

Seit dem 1. April 2022 können eine Reihe neuer Förderungen beantragt werdenNeue Förderungen für Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen

Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse auf Garagenhöfen, öffentliche und nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur sowie private Ladepunkte, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden. Hierfür stehen rund 54 Mio. Euro an Haushaltsmitteln bereit.

Die Landesregierung will mit der Weiterentwicklung des „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ weitere Anreize setzen, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben und noch bestehenden Lücken zu schließen. Neu gefördert wird ab sofort die Installation von Ladepunkten auf Garagen- oder Betriebshöfen, die oftmals mit hohen Kosten für den Netzanschluss verbunden sind. Bei der Schnellladung sollen Investitionshemmnisse abgebaut und so der Netzausbau beschleunigt werden.

Konkret werden öffentlich zugängliche Schnellladepunkte mit 250 Euro pro Kilowatt Leistung gefördert. Betriebe, die einen nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkt errichten, erhalten 200 Euro pro Kilowatt. Das entspricht bei einer Ladeleistung von 100 Kilowatt maximal 20.000 Euro pro Ladepunkt. Darüber hinaus wird der Netzanschluss von Garagenhöfen mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst, um Lücken im privaten Ladenetz zu schließen. Davon profitieren insbesondere Gebiete mit Mehrfamilienhäusern und Reihenhausbebauung. Zudem können sich Privatleute und Betriebe auch wieder Wallboxen mit bis zu 1.500 Euro fördern lassen. Voraussetzung für die Förderung ist die gleichzeitige Installation einer neuen Photovoltaikanlage.

Mit der Kopplung der Wallbox-Förderung an die Installation einer Photovoltaikanlage soll zudem ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Seit 2017 wurden über die entsprechende progres.nrw-Förderlinie mehr als eine viertel Milliarde Euro für die Elektromobilität zur Verfügung gestellt. 

Die detaillierten Fördergegenstände im Überblick:

  • Förderung für Netzanschlüsse für nicht elektrifizierte Stellplatzkomplexe (oder Garagenhöfe), Förderquote von max. 40 Prozent bis 10.000 Euro. Mindestens ein Ladepunkt mit 11 kW Ladeleistung
  • Förderung von nicht öffentlich zugänglichen Normalladepunkten: Privatpersonen, Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten einen Zuschuss von 1.500 Euro für die Errichtung eines Ladepunktes, sofern dieser zumindest anteilig mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage versorgt wird.
  • Ladepunkte an Stellplätzen für Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden, Eigentumswohnungsanlagen und Beschäftigte werden mit 1.000 Euro je Ladepunkt bezuschusst. Die Errichtung einer neuen EE-Anlage ist in diesen Fällen keine Voraussetzung.
  • Förderung von betrieblichen Ladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt (Schnellladepunkt): Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten 200 Euro je Kilowatt Ladeleistung. Wird der Ladepunkt mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage versorgt, erhöht sich der Zuschuss auf 250 Euro je Kilowatt Ladeleistung.
  • Förderung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten: Unternehmen und Gewerbetreibende werden mit einem Zuschuss von 1.500 Euro je Ladepunkt unterstützt. Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt (Schnellladepunkt) werden mit 250 Euro je Kilowatt gefördert.

Neben der Ladeinfrastruktur werden zukünftig erstmals auch kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte, Lastenräder sowie Elektrolyseure für Wasserstoff-Tankstellen gefördert. Weiterhin sind Umsetzungskonzepte, elektrische Lastenfahrräder, E-Nutzfahrzeuge für Unternehmen und elektrische Fahrzeuge für Kommunen Bestandteil des Förderprogramms.

Quelle und weiterführende Informationen: Elektromobilität.NRW

Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

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