Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Eigentümer-Gemeinschaften soll nicht mehr an einzelnen Gegnern scheiternBundesregierung beschließt Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung von Wohnungseigentum
Die Bundesregierung hat eine Novellierung des Gesetzes zur Modernisierung von Wohneigentum beschlossen. Dabei steht speziell die Elektromobilität im Fokus. Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen und auch Mieter und Mieterinnen, die die Einrichtung einer privaten Ladestation für Elektrofahrzeuge planen, werden dies in Zukunft leichter umsetzen können. Mit dem Gesetz werden auch andere Um- und Ausbaumaßnahmen erleichtert. Darüber hinaus soll die Teilnahme an einer Wohnungseigentümer- und -eigentümerinnenversammlung - ganz im aktuellen Zeitgeist - zukünftig auch online möglich sein.
Gesetz von 1951
Das derzeit gültige Wohnungseigentumsgesetz stammt aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts und ist in vielerlei Hinsicht nicht mehr zeitgemäß. Es berücksichtigt weder die Anforderungen, die durch den Ausbau der Elektromobilität, noch durch den Klima- und demografischen Wandel bedingte bauliche Erfordernisse entstehen.
Eine Gegenstimme genügt dann nicht mehr
Bisher öffnete die Tatsache, dass für Baumaßnahmen wie eben die Einrichtung einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge die Zustimmung ALLER Eigentümerinnen und Eigentümer notwendig war, unfundiert agierenden Opponentinnen und Opponenten Tür und Tor. Eine Gegenstimme genügte, um die Installation einer Ladesäule zu verhindern. Damit wird nach Inkrafttreten des Gesetzes nun endlich Schluss sein. Einzelne Wohnungseigentümer haben künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos gestattet wird. Ebenso sind Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaser-Anschluss zu gestatten. Diese Maßnahmen bedürfen künftig nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Die Kosten soll der begünstigte Eigentümer tragen.
Mietende können auf eigene Kosten aktiv werden
Auch Mietende haben künftig einen Anspruch darauf, dass Vermieterinnen und Vermieter den Einbau einer Elektro-Ladestation sowie Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz auf Kosten der Mietenden gestatten.
Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich im Herbst diesen Jahres
Nach aktuellem Stand geht die Bundesregierung davon aus, dass das neue Gesetz im Herbst diesen Jahres in Kraft tritt.
Quelle: www.elektromobilitaet.nrw