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Mini-KWK-Impulsprogramm endet am 31.12.2020Mini-KWK-Zuschuss bis 20 kWel: Förderung wird Ende 2020 eingestellt!

Neue Mini-KWK-Anlagen („Blockheizkraftwerke“) mit einer Leistung bis 20 Kilowatt (kWel) können in bestehenden Gebäuden einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlage gestaffelt ist.

Mit der Änderung der der Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtlinie) vom 1. November 2019 (BAnz AT 26.11.2019 B2) wurde die Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge auf Förderung von KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kWel gestellt werden.

Ab dem 1. Januar 2021 können keine neuen Anträge gestellt werden.

Alle bis zum 31. Dezember 2020 gestellten Anträge für förderfähige Maßnahmen können bewilligt werden.

Weitere Infos und Antrag auf Förderung unter www.bafa.de