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Neues EU-Energielabel erleichtert Entscheidung für energieeffiziente Geräte

Anfang Dezember hat die EU die neuen Energielabel vorgestellt. Die Regelungen dafür gelten ab dem 1. März 2021. Zukünftig wird es wieder eine Skala von A bis G statt der bisherigen A+++-Klassen geben. So soll Verbrauchern die Entscheidung für energieeffiziente Produkte erleichtert werden. Die Regelung gilt vor allem bei elektronischen Displays und TV-Geräten, Waschmaschinen und -trocknern, Lichtquellen, Kühlgeräten und Geschirrspülern.

Im neuen Maßnahmenpaket ist eine wichtige Neuerung der Austausch von Halogenlampen durch wesentlich effizientere LED-Lampen. Für die am weitesten verbreiteten Lampentypen ist eine Übergangsfrist bis September 2023 festgeschrieben, um eine ökonomisch und ökologisch vertretbare Umstellung zu gewährleisten. Nach EU-Berechnungen könnten allein dadurch europaweit jährlich bis zu 42 Terawattstunden Strom eingespart werden.

Weitere Vorgaben z.B. für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Übergangsfristen sind zu finden unter www.bmwi.de 

 

Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

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