Zum 01.01.2019 startet das neue KfW-Förderangebot "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft - Kredit (295)". Neues Förderangebot für Unternehmen: Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärmetechnologien in Unternehmen
Das BMWi strukturiert die bisherigen Förderangebote im Bereich Energieeffizienz neu. Das neue Förderangebot unterstützt entsprechende Maßnahmen durch zinsgünstige Kredite der KfW (bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten) in Verbindung mit Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWi. Alternativ kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Investitionszuschuss beantragt werden.
Eckdaten des neuen Förderprodukts:
Antragsberechtigt sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren, unabhängig von ihrer Umsatzgröße. Der maximale Kreditbetrag beträgt i. d. R. 25 Mio. EUR, die Kreditlaufzeit maximal 20 Jahre. Der Zinssatz kann bis zu 10 Jahre festgeschrieben werden.
Gefördert werden Investitionen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung:
Modul 1 Querschnittstechnologien:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Ventilatoren
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Druckluftanlagen
- Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwasser
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
Modul 2 Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Wärmepumpen
Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4 Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen, wie z.B.:
- Verfahrensumstellungen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken
- Bereitstellung von Prozesswärme und -kälte
- Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
Die Tilgungszuschüsse in den Modulen ermitteln sich wie folgt:
- für Maßnahmen aus Modul 1, 3 und 4 bis zu 30 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten
- für Maßnahmen aus Modul 2 bis zu 45 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten
- Kleine und mittlere Unternehmen erhalten in allen Modulen zusätzlich einen Bonus auf den Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozentpunkten.
Die genauen qualitativen Anforderungen für die Module 1 bis 3 finden Sie in den jeweiligen "Technischen Mindestanforderungen". Für eine Förderung unter Modul 4 ist ein Einsparkonzept erforderlich. Diese Dokumente finden Sie in Kürze auf den Internetseiten der KfW. www.kfw.de