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Marco2811 - Fotolia

EnEV, EnEG und EEWärmeG werden einsEntwurf Gebäudeenergiegesetz liegt vor

Am 23.01.2017 wurde ein Referentenentwurf des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegt.

Dieses Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – wird zwei Gesetze und eine Verordnung zusammenführen. Es soll das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzen.

Ein "Referentenentwurf" bezeichnet einen noch nicht von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf. Allerdings soll das Gesetz schnell beschlossen werden. Um noch in der laufenden Legislaturperiode erlassen zu werden, muss der Gesetzentwurf bis zum 15.02.2017 im Bundeskabinett abgesegnet werden.

 Der Referentenentwurf ist hier einzusehen:

www.bmub.bund.de/N53930/