Bildungsprämie, Förderung, Fördermittel, Geld sparen bei Weiterbildung
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Die Erstellung der Konzepte fördert das Land jeweils mit bis zu 45.000 EuroProgres.NRW: Neue Förderung von Wärmekonzepten für NRW-Unternehmen

Mit einer neuen Förderung für Wärmekonzepte will das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Unternehmen dabei unterstützen, ihre Wärmeenergiekosten und Treibhausgasemissionen zu senken. Die Erstellung der Konzepte fördert das Land jeweils mit bis zu 45.000 Euro. Insgesamt stehen bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Fördermaßnahme soll die effiziente, CO2-arme und CO2-neutrale Prozesswärme in Unternehmen Nordrhein-Westfalens vorangebracht werden. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Unternehmen und Handwerksbetriebe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern. Die Förderung richtet sich an ein breites Branchenspektrum: Die wirtschaftliche Tätigkeit der Antragstellenden muss unter den Abteilungen 1 bis 3 (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und 10 bis 33 (verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt werden. Damit werden alle potenziell energieintensiven Unternehmen angesprochen, die Wärme für ihre Kernprozesse benötigen: vom metallverarbeitenden Unternehmen bis hin zum Bäckerhandwerk und wärmeintensiven landwirtschaftlichen Betrieben, wie etwa Gartenbaubetriebe oder Aquakulturen.

 Was wird gefördert?

Technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendiger Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung.

 In den Konzepten sind die Möglichkeiten

a) zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wärme- und/oder Kältebereitstellung und -nutzung,
b) zum Einsatz lokaler erneuerbarer Wärmequellen für die betriebliche Produktion,
c) zur effizienten elektrischen Wärmeerzeugung auch unter Berücksichtigung von Speichertechnologien und
d) zum effizienten Einsatz alternativer Energieträger inklusive nachhaltiger Biomasse

 sowie optional

 e) zur effizienten und CO2-mindernden externen Bereitstellung von Abwärme und/oder zur effizienten und CO2-mindernden Einbindung externer Wärme in die Produktion

 jeweils in dieser Reihenfolge zu prüfen. Als sinnvoll erkannte Maßnahmen sollen technisch und betriebswirtschaftlich konzipiert werden. Investitionskosten, Nutzungsdauern, wirtschaftliche Einsparungen sowie Einsparmengen von Brennstoffen und CO2-Einsparungen sind maßnahmenbezogen darzustellen.

 Wie hoch ist die Förderung?

  •  Die Förderung beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 25 000 Euro.
  •  Umfassen die Konzepte auch die optionale Ziffer e) dieses Fördermoduls, beträgt die maximale Förderhöhe 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Förderhöchstgrenze von 45 000 EUR und für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die maximale Förderhöhe 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Förderhöchstgrenze von 45 000 EUR.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Die Antragstellung ist ab sofort über das elektronische Antragsformular auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg möglich: www.proges.nrw