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HWK Düsseldorf

Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.Neue BMU-Förderung von Elektro-Lastenrädern

Das Bundesumweltministerium (BMU) fördert ab dem 1. März 2021 (bis 29. Apr. 2024) elektrische, fabrikneue E-Lastenfahrräder mit mindestens 120 kg Nutzlast. Damit sollen Unternehmen beim Umstieg auf eine klimafreundliche Logistik unterstützt und die innerstädtische Luftqualität verbessert werden. Das Förderprogramm richtet sich u.a. an Logistik-Unternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen und Lieferdienste, aber auch an Vereine und Verbände. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Infos zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des BMU:  www.klimaschutz.de/foerderung/e-lastenfahrrad-richtlinie

Die Förderrichtlinie des Bundes finden Sie hier: www.klimaschutz.de/sites/default/files/E-Lastenfahrrad_RL_fin_210129.pdf

Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

Zum Aquarium 6a

46047 Oberhausen

Tel. 0208 82055-86

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