Photovoltaik - Sonnenstrom
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Die Registrierungsfrist endet am 31.01.2021. Für Anlagen, die nach Fristablauf nicht registriert sind, wird die Vergütungszahlung gestoppt und zunächst einbehalten. Frist nicht verpassen! Registrierungspflicht für Erneuerbare-Energien-Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Laut Hochrechnungen der Bundesnetzagentur sind bisher 130.000 Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen. Die Registrierung ist bis Ende des Monats für Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate sowie für Windenergieanlagen und konventionelle Kraftwerke Pflicht. Die Registrierungsfrist endet am 31.01.2021. Für Anlagen, die nach Fristablauf nicht registriert sind, wird die Vergütungszahlung gestoppt und zunächst einbehalten. Nachzahlungen erfolgen, wenn die entsprechenden Anlagen nachträglich registriert worden sind.

Grundsätzlich kann die Registrierung im Webportal von jeder bevollmächtigten Person, zum Beispiel vom Installateur, einem Familienmitglied oder auch einem Dienstleister durchgeführt werden. Die Registrierungspflicht gilt sowohl für bereits bei der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen als auch für ältere Bestandsanlagen jeder Größe. Auch EEG-Anlagen, die bereits in einem früheren Register der Bundesnetzagentur gemeldet worden sind, müssen neu registriert werden, da die Daten aus Datenschutzgründen nicht in das neue Marktstammdatenregister übernommen werden können. Abschließend müssen EEG-Anlagen, die im Übergangszeitraum zwischen dem 01.07.2017 und dem 31.01.2019 nur als Projekt registriert worden sind, sich bei Inbetriebnahme ebenfalls neu registrieren. Hier gilt eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage.

Aufgrund der aktuell verstärkten Zugriffe auf das Register kann es zu Verzögerungen bei der Registrierung kommen. Ein Ausweichen auf Tagesrandzeiten kann hier hilfreich sein.

Das Marktstammdatenregister wurde auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes § 111e von der Bundesnetzagentur ins Leben gerufen. Es soll einen umfassenden Überblick über den Strom- und Gasmarkt in Deutschland liefern. Für viele energiewirtschaftliche Prozesse kann ein einheitliches und vollständiges Register mit gesteigerter Datenqualität von Vorteil sein. Weitere allgemeine Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur. Um Ihre EEG-Anlage noch rechtzeitig zu registrieren, besuchen Sie bitte die Website des Marktstammdatenregisters.

Quelle: Meldung der EnergieAgentur.NRW vom 13. Januar 2021

Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

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