Senioren Wohnen barrierefrei altersgerecht
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KfW-Fördermittel bei 130 Mio. EUR / Bis 6.250 EUR Zuschüsse für BarrierereduzierungInvestitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für das Jahr 2021 auf 130 Mio. EUR festgelegt. Im Jahr 2020 standen dafür 100 Mio. EUR bereit, im Zuge des Konjunkturpakets wurde die Förderung um weitere 50 Mio. EUR aufgestockt. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.

Das BMI und die KfW fördern bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Seit 2009 wurden knapp 500.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 4,1 Mrd. EUR mithilfe der Förderung umgebaut. Allein im Jahr 2020 waren es 93.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 300 Mio. EUR. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 EUR). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 EUR) von der KfW erstattet.

Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen und sollen innerhalb kürzester Zeit ihre Förderzusage erhalten.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/455-b oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.