Energie Sanierung 7 zu 3
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Investitions- und Tilgungszuschüsse steigen deutlich / Kredithöchstbetrag für Effizienzwohnhäuser steigt von 100.000 auf 120.000 EURVerbesserte Förderkonditionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW haben zum 24.01.2020 die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren im CO2-Gebäudesanierungsprogramm verbessert. Damit sollen die Klimabeschlüsse der Bundesregierung aus September 2019 umgesetzt werden. Gleichzeitig soll der Zugang zu den Förderprogrammen mit Hilfe des „Förderwegweisers Energieeffizienz“ noch einfacher und transparenter werden.

Profitieren von den Anpassungen in den Förderprogrammen sollen Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. So steigen die Tilgungszuschüsse in den Kreditprogrammen gemäß den Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung um zehn Prozentpunkte. Für Sanierungen von Wohngebäuden werden die Tilgungszuschüsse zudem um weitere 2,5 Prozentpunkte angehoben. Die jährlichen effektiven Kreditzinsen sind dadurch in den meisten Fällen negativ. Der Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden steigt um 10 Prozentpunkte. Zusätzlich wird der Förderhöchstbetrag für Effizienzhäuser im Kredit und im Zuschuss für Wohngebäude von 100.000 auf 120.000 EUR erhöht.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Sanierung von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse im Kredit um 12,5 Prozentpunkte (Programme Nr. 151, 152) und der Investitionszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 430)
  • Neubau von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 153)
    Sanierung von Nichtwohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programme Nr. 277, 278, 218, 219)
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages für Effizienzhäuser (Wohngebäude) im Neubau und der Sanierung von 100.000 EUR auf 120.000 EUR (151, 153, 430)
  • Bereits zum 01.01.2020 wurde die Förderung von Öl-Heizungen eingestellt. Hauseigentümer, die sich für eine neue Heizungsanlage interessieren, können sich seit 01.01.2020 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Dort können sie auch die im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossene Austauschprämie für Ölheizungen beantragen.

Die Programme „Zuschuss Baubegleitung (431)“ und „Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ bleiben unverändert.

Übersicht der KfW: www.kfw.de/ebs2020

Damit Interessierte für ihr Vorhaben noch schneller geeignete Fördermöglichkeiten finden, steht ab dem 24.01.2020 auch der neue „Förderwegweiser Energieeffizienz“ auf www.machts-effizient.de/foerderwegweiser zur Verfügung. Der Förderwegweiser Energieeffizienz unterstützt dabei, mit wenigen Klicks ein passendes Förder- und Beratungsangebot im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu finden. Sowohl Privatpersonen, Unternehmer als auch Kommunen werden hier fündig.

Schön Dirk HWK Düsseldorf

Dirk Schön

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