Elektromobilität Ladekabel
HWK Düsseldorf

Das Bundeskabinett hat wichtige Regelungen für die E-Mobilität beschlossen.Weitere Steuervorteile für die Elektromobilität beschlossen

Bereits seit Januar 2019 können privat genutzte elektrische Firmenwagen mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent des Brutto-Listenpreises versteuert werden, zuvor lag der Steuersatz bei 1 Prozent. Diese Regelung gilt sowohl für reine Elektrofahrzeuge als auch für Plug-in-Hybridfahrzeuge. Diese Sonderregelung war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristet, soll jetzt aber bis zum Jahr 2030 verlängert werden, um den Unternehmen eine bessere Planungssicherheit zu gewähren.

Des Weiteren soll es von 2020 bis 2030 eine Sonderabschreibung von 50 Prozent für die Anschaffung neuer, gewerblich genutzter Elektrolieferfahrzeuge geben.

Diese Neuerungen sollen die Attraktivität von Elektrofahrzeugen im gewerblichen Bereich weiter steigern und dafür sorgen, dass schon in wenigen Jahren E-Fahrzeuge auch als günstige Gebrauchtwagen auf dem Markt zur Verfügung stehen.
Während sich die Reichweite und die Ladeinfrastruktur inzwischen auf einem ausreichenden Niveau befinden, ist der hohe Anschaffungspreis im Moment noch das stärkste Argument gegen die Anschaffung eines Elektroautos. Mit einem größeren Gebrauchtwagenmarkt können sich mehr Leute ein Elektroauto leisten und ihren Teil zur Verkehrswende beitragen.



Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

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