Elektromobilität Ladekabel
HWK Düsseldorf

2. Förderaufruf Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 - 2020" zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur / Anträge können bis 13. Mai 2019 eingereicht werdenNeuer Bundes-Förderaufruf für Elektrofahrzeuge gestartet

Im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017 - 2020" unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die besonders von NOx-Belastungen betroffenen Kommunen u.a. bei der Umstellung auf batterieelektrische Antriebe. Gefördert werden die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die für deren Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Anträge können bis 13. Mai 2019 eingereicht werden. Ein unbürokratisches Antrags- und Bewilligungsverfahren soll die Umsetzung der Fördermaßnahme beschleunigen und so eine schnelle Wirkung entfalten.

Im Fokus des aktuellen Förderaufrufs stehen kommunale Fahrzeugflotten, Flotten mit hoher innerstädtischer Verkehrsleistung und der ÖPNV. Der gewerbliche Einsatz von Elektrofahrzeugen (u.a. im Taxigewerbe, im Lieferdienst, im Car-Sharing, bei Handwerkern sowie bei sozialen Kranken- und Pflegediensten) wird ebenfalls gefördert, sofern die betroffene Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist. Auch die Beschaffung von Fahrzeugen durch Leasinggeber ist grundsätzlich förderfähig.

Mit der "Förderrichtlinie Elektromobilität BMVI" unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur und die Erarbeitung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten sowie anwendungsorientierte Forschungs- und Demonstrationsvorhaben.

Die Förderrichtlinie und der Förderaufruf stehen ab sofort auf den Homepages der NOW GmbH und des Projektträgers Jülich (PtJ) zur Verfügung:

www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie

Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

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