Solarzellen auf dem Dach
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Bundesregierung fördert seit Jahresbeginn wieder Solarstromspeicher

Seit Jahresbeginn können wieder staatliche Zuschüsse aus dem Speicherförderprogramm der KfW beantragt werden. Förderfähig sind stationäre solare Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer maximal 30 Kilowatt leistenden Solarstromanlage. Die Förderung (KfW 275) besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen KfW-Kredit sowie einem Tilgungszuschuss der Bundesregierung in Höhe von 19 Prozent. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovoltaikanlage. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. rät interessierten Verbrauchern zur Eile. Bereits ab Juli 2017 sinkt der Speicherzuschuss auf 16 Prozent. Die finanzielle Ausstattung des Fördertopfes ist zudem begrenzt. Im letzten Jahr waren die Fördermittel bereits im Herbst erschöpft.

Solarer Überschussstrom, der nicht direkt im eigenen Haushalt verbraucht oder gespeichert wird, kann weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist werden. Nach dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien EEG 2017 wird der nicht selbst genutzte Solarstrom vom Netzbetreiber - je nach Größe der Photovoltaikanlage - mit derzeit rund 11-12 Cent je Kilowattstunde vergütet. Lediglich Investoren, die ein sehr großes Photovoltaiksystem mit einer Leistung über 750 kWp realisieren wollen, müssen ab diesem Jahr erfolgreich an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen.

Die KfW-Speicherförderung bekommen auch Solaranlagenbetreiber, die einen Speicher nachrüsten wollen, sofern die Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen.

Informationen zum Förderprogramm: KfW 275 -Erneuerbare Energien – Speicher 

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.