Vor-Ort-Beratung kann nachgebessert werden

Bei der Vor-Ort-Beratung der BAFA wurde die Verwaltungspraxis geändert. Ab sofort dürfen als Verwendungsnachweis vorgelegte Energieberatungsberichte nachgebessert werden.

Das Verfahren der Nachbesserung unterteilt sich in zwei Schritte: Der Energieberater reicht zunächst den geänderten Bericht im BAFA ein, dieses prüft ihn und teilt dem Berater anschließend das Ergebnis mit. Erfüllt der nachgebesserte Beratungsbericht die inhaltlichen Mindestanforderungen, kann der Zuschuss ausgezahlt werden kann, sobald der Berater dem BAFA gegenüber nachgewiesen hat, dass der nachgebesserte Energieberatungsbericht dem Kunden ausgehändigt und erläutert wurde. Dazu hat der Energieberater dem BAFA ein von ihm selbst und vom Kunden unterschriebenes Formular mit entsprechenden Erklärungen vorzulegen. Das Formular finden Berater auf der Internetseite des BAFA. Die Nachbesserung eines Energieberatungsberichts ist nur in den Fällen möglich, in denen das BAFA noch nicht bestandskräftig über die Auszahlung eines Zuschusses entschieden hat. Der Wortlaut der Richtlinie wird im Rahmen der nächsten Novellierung angepasst.

[Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle]