Energie Sanierung 7 zu 3
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Nationale Umsetzung bisher nicht in SichtEU-Gebäuderichtlinie - Änderung wurde veröffentlicht

Im Juni ist die Richtlinie zur Änderung der EU-Gebäuderichtlinie (auch EPBD) veröffentlicht worden. Die EU-Gebäuderichtlinie gilt bereits seit 2010, die Änderungen sind am 10. Juli 2018 in Kraft getreten. Das hat zunächst einmal keine Auswirkungen in Deutschland, da erst eine nationale Umsetzung erfolgen muss. Allerdings sind auch noch nicht alle Pflichten aus der bisherigen Fassung von 2010 umgesetzt.

Die Änderungen der EU-Gebäuderichtlinie, die jetzt veröffentlicht wurden, sollen Gebäude „intelligenter“ und energieeffizienter machen und neue Arbeitsplätze im Renovierungs- und Bausektor schaffen.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • ein klarer Plan zur Erhöhung des Bestands an emissionsarmen und -freien Gebäuden in der EU bis 2050; die Grundlage dafür bilden nationale Fahrpläne zur Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden;
  • Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie „intelligenter“ Technologien, um einen effizienten Gebäudebetrieb sicherzustellen, etwa durch Einführung von Automatisierungs- und Steuerungssystemen;
  • Förderung des Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur für Elektromobilität in allen Gebäuden (wenngleich in geringerem Umfang als im Vorschlag der Kommission vorgesehen);
  • Einführung eines „Intelligenzindikators“, der die Fähigkeit eines Gebäudes misst, neue Technologien und elektronische Systeme zu nutzen, die sich an die Bedürfnisse des Verbrauchers anpassen und den Betrieb sowie die Interaktion mit dem Netz optimieren;
  • Integration und erhebliche Stärkung langfristiger Strategien für die Renovierung von Gebäuden;
  • Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen;
  • Bekämpfung von Energiearmut und Senkung der Energiekosten der Haushalte durch Renovierung älterer Gebäude.

[Quelle:  Pressemitteilung der europäischen Kommission]



Zeit für die Umsetzung der neuen Änderungen hat Deutschland bis zum 10. März 2020. Gesetzliche Regelungen werden meist mit einem halben Jahr Vorlauf veröffentlicht. Und wenn man dann noch betrachtet, dass die Regierung vorher noch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden muss, dass auch Forderungen aus der Gebäuderichtlinie von 2010 umsetzt, besteht ein enormer Zeitdruck. Es wird zwar derzeit an einem neuen Entwurf des GEG gearbeitet, der aber im Moment noch nicht veröffentlicht ist. Es gilt als wahrscheinlich, dass das dann neue GEG durch die jetzt veröffentlichten Änderungen nach kurzer Zeit wieder novelliert werden. Somit wird das Handwerk wieder mit schnell ändernden Gesetzen konfrontiert sein oder langen Wartezeiten auf neue gesetzliche Regelungen. Planungssicherheit und vorausschauendes Arbeiten ist hier Fehlanzeige.

 Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG soll das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in einem Gesetz zusammenführen. Ein erster Referentenentwurf für dieses Gesetz wurde am 23. Januar 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegt, ist aber nicht vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Unter anderem hätte der Referentenentwurf im ersten Schritt einen erhöhten Energiestandard für öffentliche Neubauten gefordert und somit die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 für öffentliche Nichtwohngebäude umgesetzt.

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