energetische, sanierung, umbau, wrmedmmung, energieeffizienzklasse, thermische, modernisierung, gebude, minimierung, energieverbrauch, heizung, warmwasser, lftung, manahmen, auenwanddmmung, dachdmmung, perimeterdmmung, dmmung, kellerauenwnde, fenstersanierung, heizungssanierung, niedertemperaturkessel, brennwertkessel, mikro-kwk, wrmepumpe, strahlungsheizung, kellerdeckendmmung, solarthermie, heizungsuntersttzung, lftungsanlage, wrmerckgewinnung, energiekosten, umwelt, sparen, geld, nachhaltigkeit, aussenwand, ausstoss, billiger, dmmen, eigenheim, energetisch, energie, energien, erdreich, erdwrme, erneuerbare, gasheizung, gnstiger, haus
Marco2811 - Fotolia

Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Referentenentwurf versendet

Am 29.05.2019 wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ein neuer Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetz an die Länder und Verbände verschickt. Diese haben jetzt bis zum 26.06.2019 Zeit, ihre Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen.

Das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (kurz: Gebäudeenergiegesetz oder GEG) sieht eine Zusammenfassung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor.

Bereits im Januar 2017 wurde schon einmal ein Referentenentwurf verschickt, der aber nicht bis ins Bundeskabinett kam. Ende des letzten Jahres kam dann eine inoffizielle Fassung in den Umlauf.  Nun also ein neuer Anlauf für das längst überfällige Gesetz, dass das Energieeinsparrecht für Gebäude entbürokratisieren und vereinfachen soll.

Die 113 Artikel und 10 Anlagen (107 Seiten) setzen auch die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie um. Ein Kern- und Streitpunkt ist die Definition des Niedrigstenergiegebäudes. Den definierten Niedriegsthausstandard müssen neu zu errichtende Gebäude erfüllen. Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand müssen diesen ab Januar 2019 erfüllen und ab Januar 2021 gilt dieser dann für alle Gebäude. Der jetzt neue vorliegende Entwurf sieht erst einmal keine verschärften Vorgaben bezüglich der einzuhaltenden Standards beim Bauen vor. Niedrigstenergiestandard ist gleich Anforderungen der aktuellen EnEV. Im ersten Entwurf von 2017 war man noch in etwa bei dem Niveau eines KFW Effizienzhaus 55.

Schön Dirk HWK Düsseldorf

Dirk Schön

Zum Aquarium 6a

46047 Oberhausen

Tel. 0208 82055-76

Fax 0208 82055-99

dirk.schoen--at--hwk-duesseldorf.de